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Hilfe bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht handelt es sich um eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechts- oder wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Es liegt also ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder eine Verletzung von Urheberrechten vor. Wichtig ist, genau zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt rechtens war.


Wer darf eine Abmahnung aussprechen?

Hierzu gibt es entsprechende klare Definitionen gemäß UWG (§ 8 Absatz 2) und UKlaG (§ 4), je nachdem, welcher Verstoß vorliegt und wer somit abmahnberechtigt ist.

  • Mitbewerber eines Produkts / einer Dienstleistung (Unternehmen, die in direktem Wettbewerbsverhältnis stehen)
  • Diverse Verbände oder Vereine, die sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verschrieben haben
  • Die Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Verbraucherzentralen, sowie

Der Inhaber des verletzten Marken-, Urheber- oder Geschmacksmusterrechts


Ich habe eine Abmahnung erhalten – wie soll ich nun vorgehen?

Ruhig und mit Bedacht – am besten ist, dass Sie sofort Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Pantke aufnehmen. Auch für den Fall, dass eine Abmahnung unberechtigt ist, ist es vorteilhafter auf diese zu reagieren, anstatt tatenlos abzuwarten. Im ersten Schritt sollten die Daten / Angaben der Abmahnung geprüft werden. Wann ist sie eingegangen? Stimmen die Daten der Zustellanschrift? Ist der abgemahnte Sachverhalt nachvollziehbar und korrekt dargestellt und der Vorwurf auch beweisbar? Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht.


Die Abmahnung war berechtigt - und nun?

In diesem Fall ist es vorteilhaft, innerhalb der im Abmahnschreiben genannten Frist (außer sie ist völlig unangemessen knapp gesetzt), eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in angepasster Form abzugeben und für etwaige Kosten der Abmahnung aufzukommen. Ein genaues Vorgehen ist jedoch am besten in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Pantke zu klären.


Die Abmahnung war nicht berechtigt

Wie bereits erwähnt ist es auch bei einer unberechtigten Abmahnung nicht praktikabel, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Stattdessen sollte nachgewiesen werden, dass der gerügte Verstoß überhaupt nicht begangen wurde und / oder die abmahnende Partei zu dieser Handlung gar nicht berechtigt war. Damit bei der Erstellung eines entsprechenden Widerspruchs keine Fehler unterlaufen und keine Beweismittel, die den eigenen Standpunkt festigen, vergessen werden, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt wie Herrn Jörg Pantke zu wenden.


Warum soll ich einen Anwalt beauftragen, wenn ich abgemahnt wurde?

Die wirtschaftlichen Risiken bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind enorm. Dabei sind die zunächst geforderten Rechtsanwaltskosten das kleinere Übel. Schadensersatzansprüche und vor allem die Vertragsstrafe aus der (oft unnötig abgegebenen) Unterlassungserklärung können leicht die Existenz von Selbstständigen und kleinen Unternehmen gefährden. Trotz der anfallenden Gebühren für einen eigenen Rechtsanwalt lassen sich in den meisten Fällen Kosten sparen – ganz abgesehen davon, dass die Folgerisiken bei eigenem Handeln viel größer sind als bei einer professionellen Beratung durch die pantke anwaltskanzlei.