Wie mir bekannt wurde, hat die Deutsche Umwelthilfe rund ein Dutzend Autohändler der Marke Ford wegen Nichtangabe der Verbrauchswerte und der CO₂-Emissionen abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 7.500 Euro verlangt. Zwischenzeitlich wurde die Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe wieder zurückgenommen.
Die Deutsche Umwelthilfe ist ein Verein, der gemäß seiner Satzung die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in Deutschland fördert. Seit 2004 ist die Deutsche Umwelthilfe berechtigt, bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze auf Unterlassung zu klagen. Regelmäßig mahnt der in Radolfzell ansässige Verein vor allem Autohändler wegen Verstößen gegen § 5 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sowie Immobilienmakler wegen Verstößen gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) oder die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) ab.
Die Abmahnungen enthalten eine satte Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 Euro und sollten nach meiner Einschätzung keinesfalls unterschrieben werden. Da der Verein weitere – nur mit hohem Aufwand zu vermeidende – Verstöße genau verfolgt, die Vertragsstrafen gegebenenfalls auch einklagt und sich so eine lukrative Einnahmequelle erschlossen hat, riskiert der Abgemahnte hierdurch oftmals seine berufliche Existenz. Meiner Meinung nach ist eine solche feste Vertragsstrafe nicht notwendig, um den bestehenden Unterlassungsanspruch gerecht zu werden und eine Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Gerne berate ich Sie bei Abmahnungen der Deutsche Umwelthilfe e. V. Ich helfe Ihnen bereits im Vorfeld, korrektes Werbematerial und Werbeschriften, insbesondere für elektronische Medien, zu erstellen.