Unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht hat die Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ kürzlich zum gewerblichen Adresshandel und zum Direktmarketing zahlreiche Auslegungshilfen zu umstrittenen Themen des Datenschutzes gegeben. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Pflichtlektüre für Adresshändler und Unternehmen aus der Direktmarketing-Branche.
Schwerpunkte sind die Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Werbung, das sogenannte Listenprivileg des § 28 Abs. 3 BDSG sowie § 28 Abs. 3a BDSG.