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13.04.2016

LG Köln: Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen

Onlinehändler, die ihre Produktbilder bei Amazon einstellen, erklären ihre Einwilligung, dass auch andere Händler diese Bilder nutzen. Das hat das Landgericht Köln am 13.02.2014 entschieden (Az.: 14 O 184/13).

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Mit Einstellen der Bilder muss der Händler damit rechnen, dass diese auch von anderen Händlern verwendet werden. Denn bei der Registrierung als Onlinehändler bei Amazon nimmt der Händler von dieser ausgeübten Praxis bei Amazon Kenntnis und willigt mit der Zugänglichmachung von Bildern, ohne Einschränkungen in Nutzungen vorzunehmen, in die üblichen Nutzungshandlungen, also hier auch der Weiterverwendung, ein.