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Ratgeber Abmahnung

Was tun bei einer Abmahnung?

Bei Erhalt einer Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten ist es erst einmal wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Die Abmahnung – so absurd und unzutreffend sie auch sein mag – ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Außerdem ist zu beachten, dass im Regelfall nur sehr kurze Fristen gegeben sind. Mit diesem Ratgeber möchte Rechtsanwalt Jörg Pantke Ratsuchenden wichtige Fragen zum Thema Abmahnung klären und Handlungstipps geben, welche Schritte sie bereits selbst unternehmen können. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Ratgeber nie die Hilfestellung eines Anwalts ersetzen kann. Im Zweifelsfall bzw. in komplizierten Rechtsfällen ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts wie z. B. Herrn Jörg Pantke aus München.


Abmahnung zunächst prüfen

Für eine rechtsgültige Abmahnung müssen diverse Anforderungen erfüllt sein. Folgende Punkte können Empfänger einer Abmahnung schnell selbst prüfen:

  • Ist die abmahnende Partei vollständig und korrekt mit Namen und Adresse angegeben?
  • Ist die Abmahnung durch die abmahnende Partei selbst oder durch einen von dieser beauftragten Rechtsanwalt erstellt worden?
  • Ist der abgemahnte Sachbestand überhaupt zutreffend?

Sofern das Schreiben nicht über einen Rechtsanwalt verfasst wurde, entfallen zumindest zusätzliche Anwaltsgebühren, Schadensersatzansprüche wegen der vermeintlichen Verbreitung geschützten Materials können jedoch unabhängig davon verlangt werden. Im Falle einer berechtigten Abmahnung empfiehlt der Münchener Rechtsanwalt Pantke das Aufsetzen einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, dem Abmahnschreiben ggf. beiliegende Erklärungen sollten hingegen nicht abgegeben werden. Diese umfassen zumeist für den Abgemahnten überflüssige Regelungen, die die ganze Angelegenheit im ungünstigsten Fall noch teurer werden lassen.


Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Es handelt sich hierbei schlichtweg um eine der beigefügten Unterlassungserklärung modifiziert aufgesetzt Variante, bei der bestimmte Elemente des Schriftstücks weggelassen werden. In der modifizierten Unterlassungserklärung sollten weder Schuldeingeständnisse noch Verpflichtungen zur Übernahme von Schadensersatzansprüchen oder Erteilung von Auskünften enthalten sein. Was hingegen – so Rechtsanwalt Pantke aus München – nicht vergessen werden sollte, in eine solche Unterlassungserklärung mit aufzunehmen ist, das im Schreiben genannte, abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen und bei Verstoß gegen diese Verpflichtung eine Strafzahlung zu leisten.


Mit was für Kosten ist bei einer Abmahnung zu rechnen?

Meist ist bei Abmahnungen mit recht hohen Kosten zu rechnen. Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung wird im Regelfall hoch angesetzt (z. B. mit 20.000 Euro) und die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Streitwert des einzelnen Falles. Es ist durchaus möglich, auch Pauschalhonorare zu vereinbaren und daher sinnvoll, zunächst das Gespräch bzgl. der Kostenfrage mit dem Anwalt zu suchen.


Was passiert, wenn die Abmahnung ignoriert wird?

Sofern die Abmahnung inhaltlich unberechtigt war, besteht die Chance, dass überhaupt nichts weiter passiert. Im Falle einer berechtigten Abmahnung wird innerhalb weniger Tage eine gerichtliche einstweilige Verfügung beim Abgemahnten eintreffen.


Was soll durch eine Abmahnung wegen Filesharing erreicht werden?

Genau wie im Arbeitsrecht eine Abmahnung erzieherischen Charakter haben und den Ausübenden auf sein falsches Verhalten sachlich aber bestimmt hinweisen soll, ist der ursprüngliche Zweck einer Abmahnung wegen Filesharing äquivalent zu sehen. Der Abgemahnte soll vor einem Gerichtsverfahren oder Strafverfahren gewarnt werden. Leider ist diese ursprüngliche Erziehungsidee stark verzerrt worden, sodass die Film- und Musikindustrie sowie sogenannte Abmahnkanzleien Abmahnungen als Druckmittel nutzen und z. T. völlig überzogene Schadensersatzforderungen stellen.


Ist Filesharing grundsätzlich illegal?

Nein, Filesharing an sich ist unkritisch, solange die getauschten Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind. Viele Softwarehersteller nutzen selbst Filesharing-Technologien, um Aktualisierungen für ihre Programme / Spiele unter den Anwendern zu verteilen, damit die Netzwerklast von den eigenen Servern genommen wird. Werden hingegen geschützte Werke (vornehmlich Filme, Spiele und Musik) per Filesharing verteilt, ist sehr wahrscheinlich mit einer Abmahnung zu rechnen.


Ich selbst habe nie geschützte Werke verteilt, wieso werde ich abgemahnt?

Sofern Sie über einen W-LAN-fähigen Router verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Dritte sich Zugang verschafft haben und über diese Verbindung dann urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen bzw. zum Download anbieten. In diesem Fall werden Sie als Inhaber des W-LANs verantwortlich für dieses Handeln gemacht (die sog. Störerhaftung). Rechtsanwalt Pantke weist daher ausdrücklich darauf hin, dass W-LAN-Netze nie ohne ausreichenden Passwortschutz betrieben werden sollten.