Daniel Sebastian ist ein Berlin ansässiger Rechtsanwalt, welcher sich auf die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings über Tauschbörsen spezialisiert hat. Zu seinen Mandanten zählt insbesondere die DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt. Über die IPPC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Rechtsanwalt Sebastian für die MG Premium Ltd. angebliche Urheberrechtsverletzungen von Erotikfilmen ab.
Die DigiRights Administration behauptet, die Inhaberin der Veröffentlichungsrechte im Internet von zahlreichen Musiktiteln zu sein und fordert von Ihnen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dabei besteht in vielen Fällen gar keine oder eine nur begrenzte Haftung des Anschlussinhabers. Der geltend gemachte Geldbetrag lässt sich daher fast immer reduzieren.
Ausführliche Hinweise zur richtigen Reaktion bei einer Abmahnung wegen Filesharing finden Sie hier.
Die Rechtslage bei Abmahnungen wegen Filesharing ist nach wie vor nicht eindeutig, wird in Deutschland regional unterschiedlich beurteilt und ist deshalb für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. Ich helfe Ihnen mit einer kostenfreien telefonischen Erstberatung unter 089 / 76 75 80 92 eine erste Einschätzung Ihres Falles zu treffen.
Lesen Sie auch die FAQs zu Abmahnungen wegen Filesharing.
Da es verschiedene Grundfälle gibt, ist eine kostenlose telefonische Erstberatung sinnvoll. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sollten Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, sondern eine modifizierte Version unterschreiben. Auch in diesen Fällen lässt sich die Geldforderung nahezu immer reduzieren. Wenn nicht Sie, sondern ein Dritter die Tat begangen hat, muss geprüft werden, ob Sie als Störer in Anspruch genommen werden können. Außerdem muss in diesen Fällen oft auch die Strategie für den Dritten festgelegt werden. Wenn der Täter nicht zu ermitteln ist, muss ein konkreter Vortrag erfolgen, damit Sie Ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen und so eine Haftung vermeiden. Hierzu müssen Sie vortragen, dass und warum ein namentlich zu benennder Dritter als Täter in Betracht kommt, etwa weil er den Internetanschluss zur angegebenen Tatzeit nutzen konnte.
Aktuell mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Urheberrechtsverletzung an folgenden Werken ab: